Besuchsbegleitung

Ziel
Im Zentrum der Besuchsbegleitung steht die Begegnung zwischen dem Kind und dem Vater / der Mutter (Art. 273 ZGB). Der Kontakt zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil wird durch eine Fachperson im Rahmen eines angeordneten Besuches begleitet. Dabei stehen das Wohl und der Schutz des Kindes wie auch der berechtigte Anspruch der Mutter oder des Vaters, ihr / sein Kind zu sehen, im Vordergrund.
Die Besuchsbegleiterin unterstützt die Eltern, die Besuche vorzubereiten, kindgerecht zu gestalten und die Bedürfnisse des Kindes miteinzubeziehen. Die Erziehungskompetenzen werden im Rahmen der Besuchsbegleitung und / oder einem zusätzlichen Coaching gestärkt, so dass die Besuche mit der Zeit wieder selbständig ausgeführt werden können.

Zielgruppe

Rahmenbedingungen

famSpektrum GmbH

Beratung und Unterstützung für Familien

Dorfstrasse 2
8712 Stäfa

044 796 20 06
info@famspektrum.ch

Besuchsbegleitung

Ziel
Im Zentrum der Besuchsbegleitung steht die Begegnung zwischen dem Kind und dem Vater / der Mutter (Art. 273 ZGB). Der Kontakt zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil wird durch eine Fachperson im Rahmen eines angeordneten Besuches begleitet. Dabei stehen das Wohl und der Schutz des Kindes wie auch der berechtigte Anspruch der Mutter oder des Vaters, ihr / sein Kind zu sehen, im Vordergrund.
Die Besuchsbegleiterin unterstützt die Eltern, die Besuche vorzubereiten, kindgerecht zu gestalten und die Bedürfnisse des Kindes miteinzubeziehen. Die Erziehungskompetenzen werden im Rahmen der Möglichkeiten gestärkt.

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